Aktuelle Besuchsregelung für das Seniorenzentrum St. Martin

16.11.2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des generellen Covid 19-Infektionsgeschehens, informiert das Seniorenzentrum St. Martin in Rüttenscheid über die ab 15.11.2021

geltenden Regeln für Besucher*innen der Einrichtung:

·       Geimpfte/genesene Besucher*innen werden gebeten, sich mindestens 2x Woche in unserer Einrichtung abstreichen zu lassen

        (nach telefonischer Terminvereinbarung Tel.:0201-185750)

·       Nicht geimpfte/ nicht genesene Besucher*innen sind verpflichtet, sich bei jedem Besuch abstreichen zu lassen

        (nach telefonischer Terminvereinbarung Tel.: 0201-185750)

       oder an Tagen, an denen die Einrichtung keine Testungen anbietet, einen gültigen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen.

·       Es werden keine Testnachweise ausgestellt. Die Testungen vor Ort dienen ausschließlich dem sicheren Eintritt ins Seniorenzentrum

·       Alle Besucher*innen werden bei jedem Besuch gescreent (Symptom- und Temperaturkontrolle).

       Besucher*innen mit Symptomen werden nicht abgestrichen oder werden unverzüglich gebeten, sich beim Hausarzt abstreichen zu lassen.

·       Die Anzahl der Besucher*innen wird pro Bewohner*in auf 2 Personen zeitgleich begrenzt

·       Wir bitten darum, dass sich Besuche nach Möglichkeit auf die Einrichtung beschränken, um weitere Kontakte vermeiden zu können

·       In unserer Einrichtung besteht seit dem 12.11.2021 für alle Besucher*innen FFP2-Maskenpflicht

·       Besucher*innen ist der Zutritt in öffentliche Räume wie Esszimmer, Wohnzimmer, Kapelle etc. untersagt

·       Bitte achten Sie auf eine Händedesinfektion und nach Möglichkeit auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen

·       Konzerte/Veranstaltungen können leider bis auf Weiteres nicht in Anwesenheit von Besucher*innen stattfinden

·       Kinder sind natürlich auch in unserer Einrichtung herzlich willkommen. Nach Möglichkeit dürfen sich auch Kinder gerne bei uns abstreichen lassen und sollten

        eine FFP2-Maske (mindestens eine medizinische Maske) tragen.